Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute entschieden, dass Eltern, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 geboren
wurde, keinen Anspruch auf das seit diesem Stichtag gezahlte Elterngeld haben.
Medieninformation Nr. 3/08 des Bundessozialgericht
Danach haben weiterhin nur Eltern
Anspruch auf Elterngeld, deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde. Mehrere Eltern hatten dagegen geklagt und wollen
jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
(Aktenzeichen: B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R, B 10 EG 5/07 R)