Gut zu wissen: 12 statt 8 Wochen Mutterschaftsgeld bei einer Frühgeburt.
Von einer Frühgeburt eines Babys spricht man, wenn das Neugeborene weniger als 2500g wiegt - egal wie lange die
Schwangerschaft insgesamt dauerte. Statt 8 Wochen stehen der Mutter dann zwölf Wochen lang Mutterschaftsgeld sowie ein
Zuschuss des Arbeitgebers zu.
Laut
Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12. März 1997, 5 AZR 329/96) sind
Frühgeburten pflegebedürftiger als normal geborene Kinder. Aus diesem Grund wird länger Mutterschaftsgeld und ein
Zuschuss gewährt. Ob es sich um ein besonders pflegebedürftiges “Frühgeborenes” handele, müsse am
Entwicklungsstand, z.B. Gewicht, des Kindes festgestellt werden. Der starre Maßstab der Schwangerschaftsdauer sei nicht
sachgerecht.